AGB
Allgemeine Geschäftsbestimmungen
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen, die durch Wahre Werte Kull (WWK) angeboten werden.
WWK behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die beim Zustandekommen der Vertragsbeziehung gültige Fassung. Die aktuellen AGB können jederzeit auf der Website www.wahre-werte.ch eingesehen werden. WWK kann angepasste AGB mittels einfacher Schriftlichkeit zum integralen Bestandteil der bestehenden Geschäftsbeziehung erklären. Der Kunde hat einen Widerspruch innert 14 Tagen schriftlich anzumelden, sofern der Kunde nicht freiwillig auf den Widerspruch verzichtet.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Soweit ein Kunde über Geschäftsbedingungen verfügt, die sich inhaltlich mit Regelungen dieser AGB überschneiden, sind die entsprechenden Geschäftsbedingungen ausdrücklich gesamthaft zurückgewiesen.
Leistungen
WWK erbringt als Vermittler von physischem Edelmetall keine Finanz- und Anlageberatungen. Wir stellen nützliche Informationen und Updates betreffend Entwicklungen an den Märkten, in der Politik und im Weltgeschehen zur Verfügung sowie weisen unverbindlich auf Angebote von unserem Partner hin. Die Kunden entscheiden selbständig, ob und wie sie diese Information nutzen wollen.
WWK erbringt betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen und/oder erledigt Aufgaben in Projekten oder im Tagesgeschäft gemäss den jeweiligen Offerten oder Kundenvereinbarungen. WWK behält sich vor, im Ausnahmefall die vereinbarten Inhalte anzupassen oder eine neue Vorgehensweise zu unterbreiten, falls dadurch das vorgesehene Ziel für den Kunden nach Einschätzung von WWK optimaler erreicht werden kann. Soweit Offerten oder Kundenvereinbarungen Regelungen enthalten, die von diesen AGB abweichen, gehen sie den AGB vor.
Mandatserteilung
Die Zusage seitens des Kunden für ein konkretes Mandat zur Erbringung der offerierten Leistungen ist verbindlich und erfolgt schriftlich (gegengezeichnete Offerte, Beratungsvertrag, Brief oder E-Mail). Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und WWK kommt zustande, wenn das Mandat anschliessend schriftlich durch WWK bestätigt wird (einfache Schriftlichkeit inkl. E-Mail).
Laufzeit
Mandate zur Erbringung von Dienstleistungen durch WWK werden auf unbefristete Dauer erteilt. Sie können jederzeit gekündigt werden.
Kündigungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen (Brief oder E-Mail) und wirken sich wie folgt aus:
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Bei Kündigungen mit einer Vorlaufs-Frist von 29 Kalender-Tagen oder weniger ist der volle Betrag der für die Beratungsdienstleistungen veranschlagten Kosten geschuldet;
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Bei Kündigungen mit einer Vorlaufs-Frist von weniger als 60, jedoch mehr als 29 Kalender-Tagen sind 50 % der veranschlagten Kosten geschuldet;
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In allen übrigen Fällen haben Auftragnehmer keine Kostenfolgen.
Kündigungen von Mandaten durch WWK erfolgen schriftlich (Brief oder E-Mail). Sie sind jederzeit unter Beachtung einer Frist von 60 Tagen möglich und haben keine Kosten- oder Ersatzfolgen.
Vorbehalten bleiben Kündigungen aus wichtigem Grund nach Art. 404 OR. Ein allfälliger weiterer durch die Kündigung nach Art. 404 OR verursachte Schaden kann von WWK ergänzend zu den obigen Entschädigungen geltend gemacht werden.
Kundenseitige Terminverschiebungen
Verschiebungen von im Rahmen des Mandats vereinbarten Beratungs-Termine durch den Kunden erfordern einfache Schriftlichkeit (Brief oder E-Mail) und sind grundsätzlich jederzeit und ohne Kostenfolgen möglich. Erfolgt eine Verschiebung des gesamten Auftrags jedoch weniger als eine Woche vor Beginn des Mandats, ist eine Administrationsentschädigung von CHF 50.— geschuldet, es sein denn, die Verschiebung ist aufgrund von Krankheit oder Unfall notwendig.
Im Falle einer Kündigung des ganzen Mandats (siehe oben) gehen die dortigen Kostenregelungen den vorliegenden vor.
Kann das gesamte Mandat durch (den Auftragnehmer) infolge höherer Gewalt nicht erfüllt werden, teilt WWK dies dem Kunden umgehend mit und die Parteien versuchen in guten Treuen, eine beidseits zufriedenstellende Alternativlösung zu finden. Gelingt dies nicht, gilt das Mandat als auf den Zeitpunkt der vorstehend genannten Mitteilung durch WWK als beendet.
Geheimhaltung
Jede der Parteien ist in Bezug auf sämtliche, ihr bzw. den für sie tätigen Personen von der jeweils anderen Partei zur Verfügung gestellten Informationen, zu strikter Vertraulichkeit verpflichtet. Dies gilt ungeachtet der Natur der betreffenden Informationen sowie des Umstands, ob sie sich bei der Übermittlung auf einem Informationsträger befinden oder nicht. Als Informationen im Sinne dieser Bestimmung gelten sämtliche Angaben über bestimmte Tatsachen, Vorgänge oder Umstände, einschliesslich etwa Einschätzungen, Meinungen, Prognosen, Strategien.
Ungeachtet des Vorstehenden ist jede der Parteien berechtigt, Informationen, die der Vertraulichkeitspflicht unterstehen, Dritten gegenüber offenzulegen, zu übermitteln oder zur Verfügung zu stellen, soweit
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die jeweils andere Partei der Offenlegung vorgängig zugestimmt hat,
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die Offenlegung oder Übermittlung der Informationen zur Erbringung der vereinbarten vertraglichen Leistungen erforderlich ist, oder
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die jeweils andere Partei aufgrund objektiven Rechts oder behördlicher Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist.
Die Überlassung von Informationen im Rahmen einer Vertragsbeziehung unter diesen AGB berührt die Eigentums- und sonstigen Rechte der Parteien an den betroffenen Informationen nicht.
Die Pflicht zur Vertraulichkeit gemäss der vorliegenden Bestimmung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung so lange fort, wie die betroffene Partei ein Interesse an der Vertraulichkeit der einzelnen, der anderen Partei zur Verfügung gestellten, Informationen hat.
Abweichende oder zusätzliche Regelungen (z.B. NDA) betreffend die Geheimhaltung zwischen den Parteien sind vorbehalten, wobei diese mit einfacher Schriftlichkeit zu erfolgen haben.
Zahlungsbedingungen
Dienstleistungen werden durch WWK jeweils mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsstellung in Rechnung gestellt. Im Falle eines Zahlungs-verzugs erfolgt zunächst eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung durch WWK. In Fällen von fortgesetztem Zahlungsverzug kann das Mandat durch WWK ohne weitere Abmahnung beendet werden. Die Pflicht zur Zahlung der Rechnung sowie eines allfälligen Verzugszinses bleibt davon unberührt.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für den Fall der Zwangsvollstreckung (Betreibungen auf Pfändung oder Konkurs und damit zusammenhängende Verfahren).
Datenschutz
Soweit WWK persönliche Daten von Kunden im Sinne der Datenschutzgesetzgebung bearbeitet, erfolgt dies unter Berücksichtigung und Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
Demnach willigt der Kunde ein, dass die mit der Mandatserteilung erhobenen Daten von WWK für die Auftragserfüllung verwendet, gespeichert oder aufgehoben werden dürfen. Auf Erhebung von Daten, welche für die Erfüllung des Auftrages nicht notwendig sind, wird verzichtet. Der Zugriff auf die erhobenen Daten ist auf Mitarbeiter und Hilfspersonen der WWK beschränkt.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass WWK für die Dauer von 10 Jahren verpflichtet ist, die erhobenen Daten aufzubewahren. Eine Weitergabe von Daten an Dritte durch WWF ist nur mit schriftlicher Zustimmen der Kunden möglich.
Kunden haben Anspruch auf Einsicht in die von WWK erhobenen Daten. Eine Anfrage hat schriftlich zu erfolgen.
Haftung und Gewährleistung
WWK schuldet im Rahmen der Vertragsbeziehungen unter diesen AGB stets ein Tätigwerden im Sinne der jeweiligen vertraglich festgelegten Dienstleistungen. WWK führt diese mit der höchsten gebotenen Sorgfalt aus und unterstützt den Kunden nach besten Kräften, die von ihm letztlich angestrebten Ziele zu erreichen. Dennoch verbleibt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, solche Ziele zu erreichen, und WWK kann diesbezüglich keine Gewähr übernehmen. WWK haftet damit ausschliesslich für die auftragsrechtliche Sorgfaltspflicht und nicht für den angestrebten Erfolg.
Die Haftung von WWK auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung), wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Im Übrigen hat WWK eine Versicherung abgeschlossen, die allfällig verbleibende Schadenersatz-verpflichtungen abdeckt.
Der Kunde bestätigt, dass WWK auf die Mitwirkungspflicht hingewiesen hat. Die Dienstleistungen erfolgen gestützt auf die vom Kunde bekanntgegebenen Tatsachen und Informationen. Ein aufgrund mangelhafter oder falschen Informationen des Kunden entstandener Schaden wird ausdrücklich wegbe-dungen, respektive schliesst jegliche Haftung und/oder Gewährleistung aus.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist am Sitz von WWK
Sämtliche Vertragsbeziehungen, welche auf diese AGB anwendbar sind, unterstehen schweizerischem Recht.
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitfällen versuchen die betreffenden Parteien stets zunächst, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, steht ihnen der Rechtsweg offen. Gerichtsstand ist Sitz von WWK.